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Wissen, was man wissen muss

Was ist ein Kleinunternehmer ?

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist eine steuerliche Vereinfachung für kleine Unternehmen in Deutschland. Sie erlaubt es, auf die Erhebung und Abführung von Umsatzsteuer zu verzichten, wenn der Umsatz im Vorjahr < 22.000 € lag und im laufenden Jahr < 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigt (ab 2025: Geplante Erhöhung auf 25.000 €/100.000 €).
Wichtige Eckdaten zur Kleinunternehmerregelung:
  • Keine Umsatzsteuer: Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer (MwSt) auf ihren Rechnungen ausweisen und nicht an das Finanzamt abführen.
  • Kein Vorsteuerabzug: Im Gegenzug können gezahlte Umsatzsteuerbeträge (z.B. für Wareneinkäufe) nicht vom Finanzamt zurückgefordert werden.
  • Rechnungshinweis: Rechnungen müssen einen Hinweis enthalten, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird (z. B. "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet").
  • Bürokratie-Entlastung: Es entfallen Umsatzsteuervoranmeldungen. Eine jährliche Umsatzsteuererklärung ist meist ausreichend.
  • Wahlrecht: Unternehmer können auf die Regelung verzichten (Option zur Regelbesteuerung), um
  • vorsteuerabzugsberechtigt zu sein. Dies bindet für 5 Jahre.

Quelle: Google KI

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Minijob Regelung 2026

Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Verdienstgrenze für Minijobs in Deutschland von 556 Euro auf 603 Euro pro Monat. Grund ist die Kopplung an den Mindestlohn, der auf 13,90 Euro pro Stunde erhöht wird. Die Jahresverdienstgrenze liegt bei 7.236 Euro. Unvorhersehbare Überschreitungen sind bis zu 1.206 Euro in zwei Monaten möglich.
Wichtige Regelungen 2026:
    • Verdienstgrenze: Maximal 603 Euro monatlich, angepasst an den Mindestlohn von 13,90 Euro.
    • Arbeitszeit: Bei Mindestlohn sind rechnerisch ca. 43,38 Stunden pro Monat zulässig.
    • Übergangsbereich (Midijob): Dieser liegt 2026 zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro monatlich.
  • Weiterhin: Minijobs bleiben sozialversicherungsfrei für Arbeitnehmer, wobei ein Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung anfällt (Befreiung möglich).
  • Kurzfristige Beschäftigung: Die Dauer für kurzfristige Minijobs wird auf 15 Wochen bzw. 90 Arbeitstage erhöht.

Gastronomen aufgepasst !

Sofortmeldepflicht für Personal: In der Gastronomie müssen neue Mitarbeiter (auch Aushilfen/Minijobber) sofort bei Beschäftigungsbeginn an die Datenstelle der Rentenversicherung gemeldet werden. Dies dient der Bekämpfung von Schwarzarbeit.

Wichtige Termine Versendung des Beitragsnachweises

April

24.04.2026

Mai

22.05.2026 

Juni

24.06.2026 

Juli

27.07.2026 

August

25.08.2026 

September

24.09.2026 

Oktober

26.10.2026 

November

24.11.2026 

Dezember

22.12.2026 

September

24.09.2026 

Oktober

26.10.2026 

November

24.11.2026 

Dezember

22.12.2026 

Termine für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung 2026

  • 10.04.2026: UStVA für März (Monatszahler) bzw. 1. Quartal

  • 11.05.2026: UStVA für April (wegen Wochenende/Feiertag)
  • 10.06.2026: UStVA für Mai
  • 10.07.2026: UStVA für Juni (Monatszahler) bzw. 2. Quartal
  • 10.08.2026 UStVA Juli 
  • 10.09.2026 UStVA August
  • 10.10.2026: UStVA September bzw. für 3. Quartal 2026